Datenschutz bei Pressearbeit, PR und Marketing


BLOGBEITRAG: In jedem Unternehmen sollte spätestens mit der DSGVO der Datenschutz auch beim Marketing, der PR und der Pressearbeit angekommen sein. Dabei gibt es mehrere Berührungspunkte. Insbesondere zählen hierzu Fotos, Namensnennungen und Kontakt- bzw. Verteilerlisten. Vieles wirkt kompliziert, ist im Grunde aber ganz leicht...


Storytelling_in_PR_und_Marketing

Haare raufen wegen der DSGVO? Datenschutz wirkt zwar zunächst kompliziert, ist letztlich aber ganz leicht

Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Geschäftskontext, das kann sowohl das Erheben und Speichern, als auch die Verwendung von bspw. Kontaktdaten sein, unterliegt der Datenschutzgrundverordnung und somit deren Grundsätzen gemäß Art. 5, sowie einer gültigen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 der DSGVO.

Unternehmen möchten im allgemeinen den Multiplikatoreffekt der Medien nutzen und Ihre Marken- oder Produktbotschaft möglichst breit in den Zielgruppen streuen, um kurz- oder langfristig z.B. mehr Umsatz zu generieren. Damit verfolgen sie ein berechtigtes Interesse, welches gemäß Art. 6 Abs. 1 f DSGVO als legitime Rechtsgrundlage herhalten könnte, solange keine Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen - also der Redakteure - überwiegen. Dies gilt sowohl für die Verwendung der Kontaktdaten beim Versand, als auch für deren Erhebung. Diese sollten übrigens über frei zugängliche Quellen recherchiert sein (z.B. Kontaktdaten auf der Website) oder bspw. über eine Auskunft beim Sekretariat, notfalls beim Redakteur selbst. Auch besteht die Möglichkeit, entsprechende Datensätze zu erwerben. Da Journalisten von Berufs wegen berichten wollen, sind eintrudelnde Presseaussendungen von Unternehmen weder überraschend, noch dürften die Interessen im Widerspruch zueinander stehen.


Professionelle PR ist seit der DSGVO wichtiger denn je

Der aufmerksame Leser hört hier bereits zurecht ein "Aber" um die Ecke kommen. Denn, wie hinlänglich bekannt, sind Medienvertreter nicht die verlängerte Werkbank von PR-Abteilungen. Sie wollen also weder Werbebotschaften an den Leser weiterreichen, noch möchten Fachredakteure von Möbelmagazinen Pressemeldungen über die interessantesten Hotels in Berlin.

Seit der DSGVO ist gute Pressearbeit daher wichtiger denn je geworden. Denn jetzt geht es nicht nur darum, mit interessanten Storys möglichst effizient und effektiv die Zielgruppen zu erreichen. Wer jetzt zu sehr zu oft ins Werbliche abrutscht oder lieber mehr statt weniger Journalisten, und seien sie noch so fachfremd, mit seiner Botschaft beglückt, riskiert empfindliche Bußgelder. Daher sollte Pressearbeit im Zweifelsfall besser in professionelle Hände gegeben werden, und sei es nur zum Redigieren und Versenden. Erfahrene PR-Experten können abschätzen, wann eine Pressemitteilung zu werblichen Charakter hat. Zudem haben sie oftmals nicht nur die mehr Kontakte, sondern auch Ideen, für welche Journalisten noch ein Thema interessant sein könnte.

Wer dennoch lieber selber die Ärmel hochkrempelt, aber unsicher ist, ob die Pressemitteilungen zu werblich wirken oder die richtigen Journalisten adressiert werden, kann als alternative Rechtsgrundlage versuchen, eine nachweisbare(!) Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO der entsprechenden Redakteure einzuholen. Sind die Kontaktdaten von einer Datenbank gekauft, sollte übrigens sichergestellt sein, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden und eine Einwilligung der Journalisten vorliegt.


Fotos: Nur schmückendes Beiwerk?

Fotos werden sowohl für Pressemitteilungen, Werbebroschüren, Mitarbeiterzeitschriften, Social Media Auftritte oder sonstige Medien genutzt. Sie werden zumeist bei Mitarbeiter-Shootings, aber auch auf Veranstaltungen angefertigt. Ist die jeweilige Person deutlich erkennbar ist, sollte die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a DSGVO eingeholt werden. Handelt es sich um Beschäftigte, gilt es Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG zu beachten, insbesondere den Aspekt der "Freiwilligkeit".

Werden bei Veranstaltungen Fotoaufnahmen gemacht, müssen die Teilnehmer zuvor darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, die Bildaufnahme der eigenen Person zu untersagen. Ist eine Person gut sichtbar und identifizierbar, dann ist auch hier eine Einwilligung einzuholen. Dies gilt übrigens auch für die Namensnennung. Stehen andere Motive im Vordergrund und ist diese Person nur Beiwerk, so dass sich der Charakter des Bildes ohne diese Person nicht ändern würde, kann als Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse herangezogen werden.

Bei allen verarbeitenden Tätigkeiten von personenbezogenen Daten sind, unabhängig von der Rechtsgrundlage, unter anderem auch die Grundsätze der Datenverarbeitung gemäß Art. 5 DSGVO einzuhalten, hierzu zählen unteranderem Zweckgebundenheit, transparente Information, Dokumentation und Datenminimierung. Hierbei sei auch darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter die wie in den aufgeführten Beispielen personenbezogene Daten verarbeiten, dies nur auf Weisung des Verantwortlichen tun dürfen, was bspw. im Arbeitsvertrag festgehalten werden kann.


Datenschutz ganz leicht

Hört sich alles kompliziert an? Ist es aber gar nicht. Die Vorgaben der DSGVO sind weitestgehend leicht umzusetzen. Für eine ausführliche Beratung stehe ich Ihnen gerne als zertifizierter Datenschutzexperte zur Verfügung. Bitte schauen Sie hierfür auch auf www.datenschutzinitiative-deutschland.de und www.datenschutz-ganz-leicht.de.

Die auf diese Seite angegebenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und können diese auch nicht ersetzen.

Weitere Blogbeiträge


TV-Werbung: So beeinflusst DVB-T2 Ihr Marketing


Änderungen erfolgen üblicherweise zum Monatswechsel. Das terrestrische TV-Signal DVB-T wurde jedoch statt zum 1. April bereits schon in der Nacht auf den 29.3. abgeschaltet. Das Datum war wohl gewählt.

Andernfalls hätten die Nutzer des Antennensignals die Umstellung auf den neuen Standard DVB-T2 wahrscheinlich für einen schlechten Aprilscherz gehalten. Lesen Sie, wie sich diese Änderung auf Ihre Marketingstrategie auswirkt.


Neue Urheberrechte haben Auswirkung auf Pressespiegel


Welches Unternehmen sonnt sich nicht gerne im Glanz einer positiven Berichterstattung. Dabei gibt der Pressespiegel nicht nur lapidar einen Überblick über die erschienenen Presseartikel, er ist zugleich Spiegel der eigenen Reputation - mit hoher Strahlkraft auf Partner, Mitarbeiter, Kunden und Öffentlichkeit.

Und gerade hier wirkt sich der umstrittene Artikel 11 der jüngsten EU-Urheberrechtsreform aus. Folgendes gilt es zukünftig zu beachten:


Alles für die Katz? – So werden Newsletter zum Erfolg!


Es ist fast jeden Morgen dasselbe Ritual: Nach dem Öffnen des E-Mail-Programms wird die Entfernen-Taste zu Nutzers neuem Liebling. Hauptgrund: Entweder unaufgefordert oder mit Einverständnis zugesendete Newsletter, die den Posteingang zumüllen.

Doch es geht auch anders! Versenden Sie Newsletter die begeistern, die gelesen werden. Wir zeigen wie.
7 Tipps für erfolgreiche Newsletter!


Die Star Wars-WM 2018 – LSD-Trip inklusive


Auch bei dieser Weltmeisterschaft hoffen wir auf galaktischen Fußball und werden wahrscheinlich doch wieder enttäuscht. Die für uns treffende Bezeichnung Star Wars-WM rührt allerdings aus einem eher weniger rühmlichen Brückenschlag zwischen der WM 2018 und dem Weltraum-Epos.

Mit der Übernahme der Rechte durch die Walt Disney Company bekam das Star Wars-Universum gleich einen ganz neuen, doppeldeutigen Zungenschlag...


Die 10 Gebote erfolgreicher Pressearbeit


Es heißt: Wer billig kauft, kauft zweimal. Bei der Pressearbeit ist es ungleich ärgerlicher: Wer Content billig produziert, produziert praktisch für die Tonne. Ihre Botschaften und Ihre Inhalte werden nur aufgenommen, gelesen und geteilt, wenn sie hochwertig sind – sprich einen Mehrwert für den Leser bieten.

Lesen Sie die 10 Gebote erfolgreicher Pressearbeit und profitieren Sie von den langjährigen Einblicken in den Redaktionsalltag eines Journalisten.


STORYTELLING: Von den wahren Meistern lernen


Keine wirklich große Überraschung: Eine hohe Produktzufriedenheit führt zu einer starken Kundenloyalität. Aber finden Sie es nicht auch faszinierend? Es gibt Marken, die ihre Kunden Woche für Woche, Jahr für Jahr regelmäßig enttäuschen, und sich dennoch einer bedingungslosen Loyalität erfreuen.

Was haben diese Marken, was das andere nicht haben? Und vor allem, wie können Sie selber dies für Ihr Unternehmen nutzen? Ganz einfach...