EU-Urheberrechtsreform:
Wie Artikel 11 Ihre Pressearbeit beeinflusst


BLOGBEITRAG: Welches Unternehmen sonnt sich nicht gerne im Glanz einer positiven Berichterstattung. Dabei gibt der Pressespiegel nicht nur lapidar einen Überblick über die erschienenen Presseartikel, er ist zugleich Spiegel der eigenen Reputation - mit hoher Strahlkraft auf Partner, Mitarbeiter, Kunden und Öffentlichkeit. Und gerade hier wirkt sich der umstrittene Artikels 11 der jüngst beschlossenen EU-Urheberrechtsreform aus. Folgendes gilt es zukünftig zu beachten:


Urheberrechtsreform: Leistungsschutzrechte und Uploadfilter

Leistungsschutzrechte: Sind Presseabteilungen die neuen Cash-Cows der Verlage?

Das Europaparlament hat Ende März für die EU-Urheberrechtsreform gestimmt - mitsamt der umstrittenen Artikel 11 und 13. Während letzterer Internetplattformen mit usergenerierten Inhalten betrifft, wirkt sich Artikel 11 mit der Einführung des Leistungsschutzrechts direkt auf die Pressearbeit aller Unternehmen aus.

Zeitungsartikel oder andere redaktionelle Veröffentlichungen (on- und offline) unterliegen generell dem Urheberrecht. Dennoch durften Unternehmen in ihrem Pressespiegel oder Pressearchiv, wenn auch nicht lizenzfrei vollständige Presseartikel, so doch zumindest die Titelzeile und einzelne Sätze aus der Berichterstattung zum eigenen Reputationsaufbau wiedergeben. Ein Einverständnis des Verlags bzw. der Redaktion war dafür bislang nicht erforderlich, lediglich ein Verweis auf die Urheberschaft.


Lizenzfreie Nutzung von Überschriften oder kurzen Ausschnitten entfällt

Mit Einführung der Urheberrechtsreform besteht dieses Recht zukünftig nicht mehr. Artikel 11, der sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger befasst, schränkt die Verwendung von Veröffentlichungen durch Dritte nun erheblich ein. Zukünftig ist eine lizenzfreie Nutzung selbst von Überschriften oder kurzen Ausschnitten eines Artikels im Pressespiegel oder -archiv grundsätzlich verboten. Sogar wenn ein Artikel auf der Pressemitteilung des Unternehmens beruht oder diese sogar wortwörtlich wiedergibt. So wie bereits heute in einigen Fällen Zahlungen an die Verlage fließen, wenn Unternehmen einen vollständigen Artikel in ihren Pressespiegel integrieren möchten, so dürfen die Medienhäuser zukünftig selbst für Headlines Zahlungen verlangen. Der Aufbau von Reputation wird teurer.


Fazit: Kein blinder Aktionismus erforderlich, aber vorausschauend agieren

Zwei wichtige Punkte sind noch offen. Das EU-Parlament hat zwar die EU-Urheberrechtsreform abgenickt, aber die EU-Staaten müssen noch zustimmen. Das Votum findet wahrscheinlich am 9. April 2019 statt. Zwar dürfte der Protest gegen die Reformen nochmal aufflammen, es gilt aber als wahrscheinlich, dass auch die EU-Staaten das Paket durchwinken. Dann hätten die einzelnen Länder noch zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.

Desweiteren werden den Redakteuren und Verlagen zunächst einmal nur die entsprechenden Rechte zugestanden. Inwieweit sie davon Gebrauch machen und in bare Münze umsetzen, ist noch offen. Das Leistungsschutzrecht der Berichterstattung erstreckt sich dabei auf 2 Jahre, gerechnet vom 1. Januar nach dem Tag der Veröffentlichung. Für Presseartikel die vor der Urheberrechtsreform erschienen sind, sollen die erweiterten Schutzrechte übrigens nicht gelten.


Sind Presseabteilungen die neuen Cash-Cows der Verlage?

Der Trend der vergangenen Jahre zeigt zwar durchaus, dass Verlage auf neue Geldquellen angewiesen sind und diese mit mehr oder weniger lauteren Mitteln (Stichwort: Druckkostenzuschuss) zu erschließen versuchen. Auf der anderen Seite wurde zumindest unseren Kunden oftmals auch die unentgeltliche Wiedergabe vollständiger Artikel im Pressespiegel gestattet.

Doch wir sollten uns nichts vormachen. Die wenigsten Unternehmen sind bereit, für die komplette Wiedergabe eines Artikels auf der Unternehmenswebseite Geld auszugeben, wenn alle Artikel zumindest auszugsweise lizenzfrei veröffentlicht und auf das Original verlinkt werden können. Dementsprechend sind die Verlage mit Blick auf das Anzeigengeschäft bei der Lizenzvergabe wahrscheinlich bislang noch generös. Doch die Medienhäuser werden auch wissen: Es macht für die Reputation eines Unternehmens einen erheblichen Unterschied, ob alle Artikel zumindest auszugsweise oder gar nicht im Pressespiegel aufgeführt werden.


Zukünftig Budget für die Pressearbeit aufstocken

Zukünftig dürfte ein neuer Kostenblock das Budget der Presseabteilungen zumindest mittelständischer und größerer Unternehmen belasten. Hier gilt es, entsprechendes Budget zumindest einzuplanen. Auf jeden Fall sollten Unternehmen vermeiden, ab Inkrafttreten der nationalen Gesetze zum erweiterten Leistungsschutzrecht, Presseartikel auch nur auszugsweise oder per Titelzeile in den eigenen Pressespiegel zu integrieren, insbesondere wenn er online einsehbar ist. Inwieweit das Leistungsschutzrecht auch die unternehmensinterne Verwertung bzw. Verbreitung betrifft, muss sich noch zeigen.

Übrigens: Ob sich das erweiterte Leistungsschutzrecht auch auf die generelle Berichterstattung auswirkt, bleibt ebenfalls abzuwarten. Es ist nicht auszuschließen, dass bei der Unternehmensberichterstattung auch ein wenig darauf geschaut wird, in welchen PR-Abteilungen ein Budget für den Pressespiegel eingeplant ist, auch wenn Vertrieb und Redaktion natürlich unabhängig voneinander agieren (sollen).

Weitere Blogbeiträge


Die Star Wars-WM 2018 – LSD-Trip inklusive


Auch bei dieser Weltmeisterschaft hoffen wir auf galaktischen Fußball und werden wahrscheinlich doch wieder enttäuscht. Die für uns treffende Bezeichnung Star Wars-WM rührt allerdings aus einem eher weniger rühmlichen Brückenschlag zwischen der WM 2018 und dem Weltraum-Epos.

Mit der Übernahme der Rechte durch die Walt Disney Company bekam das Star Wars-Universum gleich einen ganz neuen, doppeldeutigen Zungenschlag...


STORYTELLING: Von den wahren Meistern lernen


Keine wirklich große Überraschung: Eine hohe Produktzufriedenheit führt zu einer starken Kundenloyalität. Aber finden Sie es nicht auch faszinierend? Es gibt Marken, die ihre Kunden Woche für Woche, Jahr für Jahr regelmäßig enttäuschen, und sich dennoch einer bedingungslosen Loyalität erfreuen.

Was haben diese Marken, was das andere nicht haben? Und vor allem, wie können Sie selber dies für Ihr Unternehmen nutzen? Ganz einfach...


Die Pressearbeit ist tot – es lebe die Pressearbeit!


Mit dem zunehmenden Sterben der Printmedien wurde bei vielen Unternehmen auch gleich das Ende der Pressearbeit zumindest schon mal eingeläutet. Im Spielfeld zwischen Unique und Duplicate Content, zwischen Keyword Dichte und Quality Content, Multichannel und Reichweite, Bloggern, Social Media und Redakteuren, ist die Pressearbeit heute jedoch wirksamer und nützlicher denn je – wenn man weiß wie.

10 Tipps für erfolgreiche Pressemitteilungen.


Alles für die Katz? – So werden Newsletter zum Erfolg!


Es ist fast jeden Morgen dasselbe Ritual: Nach dem Öffnen des E-Mail-Programms wird die Entfernen-Taste zu Nutzers neuem Liebling. Hauptgrund: Entweder unaufgefordert oder mit Einverständnis zugesendete Newsletter, die den Posteingang zumüllen.

Doch es geht auch anders! Versenden Sie Newsletter die begeistern, die gelesen werden. Wir zeigen wie.
7 Tipps für erfolgreiche Newsletter!


Die 10 Gebote erfolgreicher Pressearbeit


Es heißt: Wer billig kauft, kauft zweimal. Bei der Pressearbeit ist es ungleich ärgerlicher: Wer Content billig produziert, produziert praktisch für die Tonne. Ihre Botschaften und Ihre Inhalte werden nur aufgenommen, gelesen und geteilt, wenn sie hochwertig sind – sprich einen Mehrwert für den Leser bieten.

Lesen Sie die 10 Gebote erfolgreicher Pressearbeit und profitieren Sie von den langjährigen Einblicken in den Redaktionsalltag eines Journalisten.


TV-Werbung: So beeinflusst DVB-T2 Ihr Marketing


Änderungen erfolgen üblicherweise zum Monatswechsel. Das terrestrische TV-Signal DVB-T wurde jedoch bereits schon in der Nacht auf den 29.3. abgeschaltet. Das Datum war wohl gewählt.

Andernfalls hätten die Nutzer des Antennensignals die Umstellung von DVB-T auf den neuen Standard DVB-T2 wahrscheinlich für einen schlechten Aprilscherz gehalten. Lesen Sie, wie sich diese Änderung auf Ihre Marketingstrategie auswirkt.